Hebammenleistungen

Laut SGB V gehört Hebammenhilfe grundsätzlich zu den Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen. Das umfasst die Betreuung von Beginn  der Schwangerschaft an bis hin zum Ende der Stillzeit (bzw. bis Ende des 9. Lebensmonates).

Viele Krankenkassen übernehmen mittlerweile auch zusätzliche Hebammenleistungen, wie z.B. die Partnergebühr im Geburtsvorbereitungskurs. Das Nachfragen bei der eigene Krankenkasse kann sich also lohnen. Bist du privat krankenversichert solltest du dich erkundigen, welche Leistungen von deinem Versicherer übernommen werden. Viele Verträge sind an die Angebote der gesetzlichen Kassen angepasst. Hier ein Überblick über unsere Angebote:

Vor der Geburt

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Vorgespräche

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Schwangerenvorsorge

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Hilfe bei Beschwerden

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Risikoschwangerschaft

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Geburtsvorbereitung

Nach der Geburt

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Wochenbettbetreuung

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Stillzeit / Ernährung des Kindes

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Rückbildung

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Wir freuen uns darauf von dir zu hören. Da wir jeweils eigenverantwortlich und in verschiedenem Umfang als Hebammen tätig sind, kannst du uns gerne einzeln über die Teamseite kontaktieren.